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   VGH Bayern, 27.07.2010 - 11 ZB 09.1674   

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https://dejure.org/2010,47197
VGH Bayern, 27.07.2010 - 11 ZB 09.1674 (https://dejure.org/2010,47197)
VGH Bayern, Entscheidung vom 27.07.2010 - 11 ZB 09.1674 (https://dejure.org/2010,47197)
VGH Bayern, Entscheidung vom 27. Juli 2010 - 11 ZB 09.1674 (https://dejure.org/2010,47197)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Inlandsungültigkeit einer tschechischen Fahrerlaubnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • VGH Bayern, 25.03.2009 - 11 CE 08.3395

    Eintragung eines deutschen Wohnsitzes im tschechischen Führerschein

    Auszug aus VGH Bayern, 27.07.2010 - 11 ZB 09.1674
    Die Beschwerde wurde mit Beschluss des Senats vom 25. März 2009 (Az. 11 CE 08.3395) zurückgewiesen.

    Insoweit kann auf die Gründe des Beschlusses des Senats vom 25. März 2009 (Az. 11 CE 08.3395) Bezug genommen werden, nachdem der Bevollmächtigte des Klägers im Verhältnis zu seinen Ausführungen im Verfahren zur Erlangung einstweiligen Rechtsschutzes in der Zulassungsbegründung keine neuen Gesichtspunkte vorgetragen hat.

  • EuGH, 06.04.2006 - C-227/05

    Halbritter - Artikel 104 § 3 Absatz 1 der Verfahrensordnung - Richtlinie

    Auszug aus VGH Bayern, 27.07.2010 - 11 ZB 09.1674
    Diesen Aberkennungsbescheid hob die Fahrerlaubnisbehörde mit Abhilfebescheid vom 26. Juli 2006 unter Verweis auf die zwischenzeitlich am 6. April 2006 ergangene Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in der Rechtssache Halbritter (Az. C-227/05) wieder auf.
  • EuGH, 26.06.2008 - C-329/06

    Verkehr - Tschechische Führerscheine, die Deutschen nach dem Entzug ihrer

    Auszug aus VGH Bayern, 27.07.2010 - 11 ZB 09.1674
    Unter dem 11. August 2008 wandte sich die Fahrerlaubnisbehörde erneut, diesmal unter Verweis auf die Entscheidungen des EuGH vom 26. Juni 2008 (Az. C-329/06 in der Rechtssache Wiedemann und Az. 343/06 in der Rechtssache Funk sowie Az. C-334/06 bis C-336/06 in den Rechtssachen Zerche u.a.) an den Kläger und hörte ihn zu der beabsichtigten Untersagung, von seiner tschechischen Fahrerlaubnis im Bundesgebiet Gebrauch zu machen, an.
  • VGH Bayern, 11.08.2008 - 11 CS 08.832

    Aberkennung des Rechts, von einer tschechischen Fahrerlaubnis im Bundesgebiet

    Auszug aus VGH Bayern, 27.07.2010 - 11 ZB 09.1674
    Unter dem 25. August 2008 wies sie ergänzend und unter Bezugnahme auf die Beschlüsse des erkennenden Senats vom 7. August 2008 (Az. 11 ZB 07.1259) und vom 11. August 2008 (Az. 11 CS 08.832) darauf hin, dass die Aberkennung des Rechts, von einer EU-Fahrerlaubnis in Deutschland Gebrauch zu machen, keine konstitutive Wirkung habe.
  • VGH Bayern, 07.08.2008 - 11 ZB 07.1259

    Eintragung eines deutschen Wohnortes im ausländischen EU-Führerschein

    Auszug aus VGH Bayern, 27.07.2010 - 11 ZB 09.1674
    Unter dem 25. August 2008 wies sie ergänzend und unter Bezugnahme auf die Beschlüsse des erkennenden Senats vom 7. August 2008 (Az. 11 ZB 07.1259) und vom 11. August 2008 (Az. 11 CS 08.832) darauf hin, dass die Aberkennung des Rechts, von einer EU-Fahrerlaubnis in Deutschland Gebrauch zu machen, keine konstitutive Wirkung habe.
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